Vorstandsmitglieder

Name, Vorname

Funktion im Vorstand

Verein

Telefon

Mail

Prof. Dr. Fritzsche, Karl-Peter

Vorsitzender

Persönliches Mitglied

0391 6716585

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 Minhel, Razak

 stellvertretender Vorsitzender

 Multikulturelles Zentrum Dessau e.V.

 

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 Döme, Csaba

 Beisitzer

Landesnetzwerk Migrantenselbstorganisation in Sachsen-Anhalt

 

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Marquardt, Michael

 Beisitzer

Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

0391 5371222
0172 3912338

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Schulze, Florian

 Beisitzer

Jugendmigrationsdienst Dessau-Roßlau St. Johannis GmbH

0340 6612713
0175 7921361

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 Steinecke, Dieter

 Beisitzer

Persönliches Mitglied

 0391 2549823

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Weidanz, Janine

 Schatzmeisterin

Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung
Sachsen-Anhalt e.V.

 0391 2445162

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Aufgaben des Vorstandes

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf bis zu sieben Mitgliedern, einer/ einem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Beisitzerinnen / Beisitzern und einer Schatzmeisterin / einem Schatzmeister.
  2. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemäß § 26 BGB.
  3. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vorstandes kann auch innerhalb der Wahlperiode eine Neuwahl des Vorstandes erfolgen. Wiederwahl ist möglich. Für ausscheidende Vorstandsmitglieder können Nachfolger für die restliche Zeit der Wahlperiode gewählt werden.
  4. Der Vorstand bestimmt die Aufgaben – und Funktionsverteilung aus sich selbst heraus. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Er ist dieser rechenschaftspflichtig.
  5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines. Er kann bestimmte Aufgaben anderen Personen oder Institutionen überlassen bzw. übertragen. Der Vorstand trifft Personalentscheidungen. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  6. Der Vorstand kann eine(n) oder mehrere Geschäftsführer(in) bestellen. Der / Die Geschäftsführer(in) ist / sind gebunden an Weisungen des Vorstandes.
  7. Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung des Vereins eine Geschäfts- und Beitragsordnung vor.
  8. Der Vorstand kann thematische Arbeitskreise, Arbeitstische oder andere geeignete Arbeitsformen einrichten. An diesen können Mitglieder und Nichtmitglieder tätig werden. Solche thematischen Arbeitsformen die in der Regel zeitlich befristet wirken bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
  9. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. Die Mitglieder sind über notwendige Änderungen zu informieren.
 
Bündnis für Zuwanderung und Integration Sachsen-Anhalt 2012 
Geschäftsnummer VR 1379, Steuernummer 101 / 142 / 06364