|
Name, Vorname
|
Funktion im Vorstand
|
Verein
|
Telefon
|
Mail
|
|
Prof. Dr. Fritzsche, Karl-Peter
|
Vorsitzender
|
Persönliches Mitglied
|
0391 6716585
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
Minhel, Razak
|
stellvertretender Vorsitzender
|
Multikulturelles Zentrum Dessau e.V.
|
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
Döme, Csaba
|
Beisitzer
|
Landesnetzwerk Migrantenselbstorganisation in Sachsen-Anhalt
|
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
Marquardt, Michael
|
Beisitzer
|
Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
|
0391 5371222 0172 3912338
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
Schulze, Florian
|
Beisitzer
|
Jugendmigrationsdienst Dessau-Roßlau St. Johannis GmbH
|
0340 6612713 0175 7921361
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
Steinecke, Dieter
|
Beisitzer
|
Persönliches Mitglied
|
0391 2549823
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
Weidanz, Janine
|
Schatzmeisterin
|
Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.
|
0391 2445162
|
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
Aufgaben des Vorstandes
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens fünf bis zu sieben Mitgliedern, einer/ einem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Beisitzerinnen / Beisitzern und einer Schatzmeisterin / einem Schatzmeister.
- Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemäß § 26 BGB.
- Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vorstandes kann auch innerhalb der Wahlperiode eine Neuwahl des Vorstandes erfolgen. Wiederwahl ist möglich. Für ausscheidende Vorstandsmitglieder können Nachfolger für die restliche Zeit der Wahlperiode gewählt werden.
- Der Vorstand bestimmt die Aufgaben – und Funktionsverteilung aus sich selbst heraus. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Er ist dieser rechenschaftspflichtig.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines. Er kann bestimmte Aufgaben anderen Personen oder Institutionen überlassen bzw. übertragen. Der Vorstand trifft Personalentscheidungen. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
- Der Vorstand kann eine(n) oder mehrere Geschäftsführer(in) bestellen. Der / Die Geschäftsführer(in) ist / sind gebunden an Weisungen des Vorstandes.
- Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung des Vereins eine Geschäfts- und Beitragsordnung vor.
- Der Vorstand kann thematische Arbeitskreise, Arbeitstische oder andere geeignete Arbeitsformen einrichten. An diesen können Mitglieder und Nichtmitglieder tätig werden. Solche thematischen Arbeitsformen die in der Regel zeitlich befristet wirken bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
- Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. Die Mitglieder sind über notwendige Änderungen zu informieren.
|