| Mitgliedschaft |
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Mitglied des Bündnisses können alle Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen sein, die in Sachsen-Anhalt wirken und einen Beitrag für Zuwanderung und Integration leisten. Neue Mitglieder des Bündnisses werden durch Beschluss des Vorstandes aufgenommen. Das Ausscheiden aus dem Bündnis erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des Bündnisses. Engagieren Sie sich für Demokratie, Toleranz, Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt. Wir bieten Ihnen eine Plattform zum fachlichen Austausch und zur Begleitung gesellschaftspolitischer Prozesse. Werden Sie Mitglied im Bündnis für Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt e.V. Wenn Sie weitere Informationen oder ein Gespräch wünschen, wenden Sie sich an: Bündnis für Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt e.V. Satzung >>> Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 06.12.2007 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist für alle Vollmitglieder und Fördermitglieder gleich. Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag wird für das Kalenderjahr insgesamt jeweils bis zum 1. März fällig. Der Mitgliedsbeitrag kann durch Antrag an den Vorstand erlassen werden. Veränderungen in der Höhe des Mitgliedsbeitrages sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen. Formular Mitgliedschaft [PDF] >>> |